Allgemeine Mietbedingungen
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein Verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot mit Treibstoff, Ausrüstung und Zubehör zum Gebrauch.
Treibstoff wird nach Rückgabe der Mietsache ermittelt und mit 2 € / Lieter mit dem Mieter abgerechnet, Selbsttanken ist ebenfalls möglich. Vor jeder Fahrt erhält der Mieter eine Unterweisung in die Bedienung und Handhabung des Bootes. Ebenso in die wichtigsten Verkehrsregeln zum Führen eines Motorbootes auf Seeschifffahrtsstraßen.
Fahrtgebiet: Tretboot: Hafengebiet
mit Elektro Motor: Freest bis Lassan
Motorboot 3 sm Küstenbereich
Muss die Vermietung gänzlich oder teilweise durch schlechtes Wetter, Unbefahrbarkeit, Defekt, Krankheit oder verspätete Rückgabe von Booten versagt werden, so existiert gegenüber dem Vermieter kein Schadenersatz. Ein bereits gezahlter Mietpreis wird zurückerstattet. Alle Boote werden auf eigene Gefahr des Kunden vermietet. Der Vertragspartner(Mieter) ist verantwortlich für die Einhaltung der Mietbedingungen sowie für die Regeln des Befahren von Schifffahrtsstraßen. Der Bootsführer trägt auch die Verantwortung seiner mitfahrenden Passagiere. Eigenverschuldete Schäden oder Verlust an/von Booten, Bauwerken, Umwelt und Zubehör müssen vom Mieter ersetzt werden. Bei Vermietung mit Kaution wird diese verrechnet. Schäden durch das Führen des Bootes Dritter gehen zu Lasten des Vertragspartners(Mieters). Die Boote dürfen nur vom Mieter selbst oder dem Mieter bekannten und berechtigten Personen geführt werden. Der Bootsführer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Mieter darf das Boot nicht weitervermieten. Sämtliche Haftungsansprüche durch den Mieter gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Alle Mieter und mitfahrende Personen müssen Rettungswesten anlegen. Diese sind im Mietpreis enthalten und werden von dem Vermieter gestellt. Mögliche Schäden/Mängel am Mietgegenstand sind vor Fahrtantritt dem Vermieter aufzuzeigen, wobei die Schäden/Mängel in einem Formular vom Mieter und Vermieter gemeinsam schriftlich festzuhalten sind. Während der gesamten Vermietung besteht für den Bootsführer Alkoholverbot. Alle anderen sollten ebenfalls auf Alkohol verzichten. Es dürfen nur die vorgesehen Sitzplätze benutzt werden. Anlegestellen der Berufsschifffahrt und das Werftgelände sind weiträumig zu umfahren. Bei Sturm und Gewitter ist schnellstens das nahe liegende Ufer anzufahren. Ist das gemietete Boot nicht mit Beleuchtung ausgerüstet, darf nur bei Tageslicht gefahren werden. Das gemietete Boot ist sorgsam zu behandeln und muss in sauberem Zustand wieder abgeben werden. Reinigungs- und Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt und von der Kaution in Abzug gebracht. Der Mietpreis und die Kaution sind im Voraus, spätestens bei Übernahme des Bootes zu entrichten. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes, der Ausrüstung und des Zubehörs wird die hinterlegte Kaution zurückerstattet. Für die im Motorboot befindlichen Personen besteht keine Unfall- oder Personenversicherung. Die mit und durch den Mietgegenstand während der Mietdauer (bis einschl. der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter oder dessen Vertreter) verursachten Schäden gegenüber Dritten trägt der Mieter. Der Mieter ist zur pünktlichen vereinbarten Rückgabe des Bootes verpflichtet. Die Kosten verspäteter Rückgabe trägt der Mieter. Kosten einer Havarie, Bergung, Abschleppen, Rücktransport etc. die der Vermieter nicht zu vertreten hat trägt der Mieter. Bei groben Verunreinigungen der Mietsache fällt eine Reinigungspauschale von 20 € an. Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache des Vermieters mit an Bord genommen werden. Mieter von führerscheinfreien Motorbooten müssen mindestens im Besitz eines Führerscheins für PKW sein. Die Anmietung von Booten kann durch vorherige Reservierung (auch telefonisch) erfolgen, in diesem Fall ist eine kostenfreie Absage 1 Tag vorher (telefonisch) möglich. Für spätere Absagen haftet der Mieter für die reservierte Zeit mit dem Mietpreis.